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Gründung

1860 wird als Gründungsjahr des Vereins bezeichnet. Leider fehlen die Vereinsakten bis auf die neuere Zeit, doch findet man an anderen Stellen einiges über den Verein.

Leider fehlen die Vereinsakten bis auf die neuere Zeit, doch findet man an anderen Stellen einiges über die Vergangenheit des Chores. 1863 beteiligte sich der neue Männerchor am Sängerfest vom Gaster in Kaltbrunn. Schon 1864 fand zum ersten Mal ein Bezirkssängerfest in Amden statt. Als die Schützen zwei Jahre später ihr neues Schützenhaus einweihten, zogen die Männerchörler stolz hinter ihrer Fahne im Festzug mit und sangen das Schützenlied «Hoch, hoch, hoch». 1878 führte der Männerchor zusammen mit dem Handwerkerverein ein Theaterstück auf. Bei späterer Gelegenheit vermerkte er im Inserat für eine Christbaumfeier: «Die Einwohnerschaft wird um Spendung freiwilliger Gaben, die nächster Tage von Mitgliedern des Männerchores eingesammelt werden, ersucht, um daraus für die Schuljugend eine Aufmunterung zur Lernbegierde zu bereiten.»

Blütezeit um 1894

Voller Tagendrang und in schönster Blüte muss der Verein anno 1894 gewesen sein – es galt, den zweiten Sängertag auf Ammons Höhen durchzuführen. Hinter dem Rössli wurde eine 40 Meter lange Festhütte erstellt, die 1000 Personen Platz bot. Die Sängerbühne wurde in der Mitte erreichtet. Dem Fest muss ein grosser Erfolg beschieden gewesen sein, der Zeitungsberichterstatter konnte die Organisation und die gastfreundliche Aufnahme nicht genug loben. Im Jahr 1899 führte der Verein einen Fünfakter auf – das Theaterstück «Wie Studenten Schauspieler werden». Ein trauriger Moment in der Geschichte des Vereins war laut Protokoll des Kirchenchors im Jahr 1910, als der damalige Männerchorpräsident Franz Gmür an den Folgen eines Unfalles verstarb.

Das Schicksal der ersten Fahne

Die ältesten Schriftstücke sind die Statuten aus dem Jahr 1897, «eine Revision der bisherigen Statuten vom 3. Juni 1886» und eine Kassabuchseite aus dem Jahr 1925. Dort steht: «An Ida Gmür für fliken der Männerchorfahne 2.20». Diese Fahne ist nicht mehr erhalten. Sie war im Schulhaus Hinterberg aufbewahrt worden. Ein damaliger Zeitgenosse erinnerte sich, beim Schulhausabbruch sei ihnen in den Sinn gekommen: «Mer mönd doch no de Fane usenäh!» Doch da sei es schon zu spät gewesen.

1922 bis 1930

Bis 1921 fehlen jegliche Berichte. Die Vereinstätigkeit muss bescheiden gewesen sein, jedenfalls wollte im Jahr 1922 eine Gruppe von Männern den Chor wieder auferstehen lassen. In dieser Zeit wurde für den Verein die Fasnacht zum Thema, er organisierte Umzüge und gab erstmals eine Fasnachtszeitung heraus. Im Jahr 1930 dann aber schienen die 13 Vereinsmitglieder sangesmüde zu sein, denn sie beschlossen, «die Proben vorläufig zu sistieren».

Der heutige Verein ab 1953

Dieses «Vorläufig» dauerte bis 1953. Nun wurde der Verein auf Initiative von Franz Thoma und Edy Wölkner erfolgreich neu gegründet, nachdem ähnliches Unterfangen von 1946 «nur auf dem Papier bestand». Trotz kritischer Situationen (kleine Sängerzahl, Dirigentenmangel) wusste sich der Verein nun zu behaupten. 1966 wurde zum ersten Mal das Waldfest im Arvenbüel durchgeführt, nach rund 45 Jahren dann aber infolge Besucherrückgangs wieder eingestellt. Der Waldfestwald ist in der Zwischenzeit dem Sturm zum Opfer gefallen und auch das Dach der Waldfesthütte wurde in Mitleidenschaft gezogen. Nach einer sanften Renovation fand aber bereits wieder das eine oder andere Fest in der gemütlichen Hütte statt. Der Männerchor führt regelmässig Unterhaltungsabende, Altersausflüge und Vereinsreisen durch und begleitet jeweils den ökumenischen Gottesdienst sowie die Messe am Muttertag. Am Fasnachtsmontag organisiert er für die Kinder des Dorfes einen Fasnachtsumzug samt Prämierung und zwischen Weihnachten und Neujahr führt er einen Lottomatch durch.

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Bild: Der Männerchor am 27. Juni 2004 am Sängerfest in Gähwil.

Im Jahr 1984 führten Vereinsmitglieder fort, was ihre Ahnen über 50 Jahre zuvor versucht hatten, nämlich die Herausgabe einer Fasnachtszeitung. Der «Väledii», wie die Schrift hiess, erschien bis 1991 und wurde von der Bevölkerung jeweils mit Spannung erwartet. Der Name der Zeitung stammt von einer Figur aus einem alten Ammler Fasnachtsbrauch. Der Väledii war eine Strohpuppe mit Männerkleidern und Larve, die in alten Zeiten jeweils am Aschermittwoch nach Leichengeleit begraben wurde und so das Ende der Fasnacht markierte.

 

Quellenangabe: Die Informationen über die Geschichte des Männerchors stammen weitgehend aus dem Buch «Amden – eine Dorfchronik zum 800jährigen Bestehen der Berggemeinde Amden 1178-1978» von Ivo Kalberer.

 

Statuten von 1930

Das älteste Schriftstück des Männerchors sind die revidierten Statuten aus dem Jahr 1930. Heute hat der Verein andere Statuten, aber es ist immer wieder interessant, was im Jahre 1930 im Verein galt:

§1. Der Männerchor Amden hat den Zweck, gemeinsam den Boltsgesang zu heben und das gesellschaftliche und gesangliche Leben überhaupt zu fördern.

§2. Nur wer unter die Statuten seine Namensunterschrift beisetzt, wird als Mitglied betrachtet. Bei Aufnahme neuer Mitglieder entscheided die Kommission und der Dirigent. Jedes neu eintretende Mitglied bezahlt Fr. 3.-- Eintritt.

§3. Zur Leitung des Vereins wird eine fünfgliedrige Kommission gewählt, die alljährlich von der Hauptversammlung bestimmt wird. Den Dirigenten wählt die Versammlung.

§4. Es sollen in der Regel Gesangsproben abgehalten werden.

a) Während den Wintermonaten November bis und mit Mai regelmässig alle Wochen wenigstens einmal.

b) Währen den Monaten Juni - Oktober je nach Gutfinden des Dirigenten und Komitees.

§5. Wer an diesen Gesangübungen zu spät erscheint, zahlt 20 Rp. Busse, wer über eine Stunde oder gar nicht erscheint, hat 50 Rp. Busse verwirkt. Das Wegbleiben an öffentlichen Produktionen wird  mit Fr. 2.-- gebüsst. Nur die vom Komitee für genügend erachteten Entschuldigungen punkto Wegbleiben an Produktionen und Proben, welche in den nächsten acht Tagen anzumelden sind, befreien von den Bussen.

§6. Als Vereinsgesangbuch wird das "Bardi" Gesangbuch verpflichtet. Jedes Mitglied hat ein solches auf eigene Kosten anzuschaffen. Es ist jedoch auch die letzte Ausgabe der Gnnoldahefte von J. Heim zulässig.

§7. Bestimmung von öffentlichen Produktionen ist Sache einer Besammlung.

§8. Sängerfreunde in und ausser der Gemeinde Amden, welche dem Verein mit Gunst und Wohlwollen zugetan sind, können als Passivmitglieder aufgenommen werden. Dieselben haben bei der Aufnahme und nacher jedes Jahr einen Beitrag von wenigstens Fr. 3.-- in die Vereinskasse zu bezahlen, sind aber dann bei einer Produktion des Vereins tarfrei. Ehrenmitglied des Vereins wird, wer 15 JAhre als Aktivmitglied im Verein mitgewirkt hat, oder sich sonst grosse Verdienste um denselben erworben hat.

§9. Die sich ergebenden Ausgaben des Vereins werden bestritten:

a) aus den sich ergebenden Bussgeldern, Ein- und Austritte;

b) aus einem Jahresbeitrag von Fr. 4.--, den jedes Aktivmitglied vom Eintritt an zu bezahlen hat, es sei denn, dass die einen oder anderen Mitglieder aus besonderen Gründen dispensiert werden;

c) aus Beiträgen von Passivmitgliedern und Produktionen;

d) aus frewilligen Beiträgen.

§10. Bei Todesfall eines Aktivmitgliedes soll demselben ein Grablied gesungen werden. Bei Nichterscheinen an der Beerdigung wird eine Busse von Fr. 2.-- erhoben.

§11. Alljährlich im Monat Februar findet die Hauptversammlung statt.

§12. Sämtliche Verhandlungen des Vreins und des Komitees sind in das vorhandene Verhandlungsprotokoll einzutragen. Auch ist von allen wichtigen den Verein betreffenden Vorkommnissen im Protokoll geeinte Notiz zu nehmen.

§13. Wer aus dem Verein austritt, hat keinerlei Anspruch auf die Vereinskasse oder anderweitiges Eigentum des Vereins. Ein allfällig bestehndes Defizit aber hat der Austretende je nach Verhältnis tragen zu helfen. Zudem hat jedes ohne genügende Gründe austrendende Aktivmitglied Fr. 3.--, Passivmitglied Fr. 2.-- Austritt zu bezahlten.

§14. Mitglieder, die durch unehrenhaftes Betragen oder auf irgend eine andere Art und Weise die Interessen und Ehre des Vereins schädigen, werden einmal mit Fr. 2.-- gebüsst, das zweite Mal durch die Versammlung aus dem Verein ausgeschlossen. Ebenfalls wird ausgeschlossen, wer sich während des Jahres 12 unentchuldigte Absenzen zu Schulden kommen lässt.

§15. Auf den Fall hin, dass sich die Gesangskräfte des Vereins soweit reduziert haben sollten, dass kein ordetnliches Quartett besteht und wenn ein Jahr lang keine Proben und Versammlungen mehr stattgefunden haben, so ist der Männerchor als aufgelöst zu betrachten und zwar auf solange, bis sich die erforderlichen Sänger wieder gesammelt und sich vereint haben. In diesem Falle soll das vorhandene Material und Vermögen des Vereins dem Gemeinderat Amden zur sorgsamen Aufbewahrung übergeben werden, mit der Bedingung, wenn sich hier wieder ein Männerchor gründen würde, demselben das vorhandene Inventar zu übergeben.

§16. Die bei den Verhandlungen des Vereins anwesenden Passivmitglieder haben nur beratende Stimme, sind also nicht stimmberechtigt.

§17. Die Statuten können nur dann einer Revision unterzogen werden, wenn sich zweidrittel aller Aktivmitglieder hierfür ausgesprochen haben. Sobald sich die Zahl der Aktivmitglieder mit dem Dirigenten auf 8 reduziert haben sollte, so steht dem Verein keinerlei Recht mehr zu, in Revision des §15 dieser Statuten zu treten.

§18. Diese Statuen wurden in der Hauptversammlung vom 19. Februar 1930 durchberaten und in Kraft erkärt: es werden dieselben vervielfältigt und jedem Aktivmitglied ein Exemplar verabreicht.

Amden, den 19. Februar 1930

Der Präsident

Der Aktuar